60 Jahre FSJ – Festakt in Berlin
Der Landesarbeitskreis FSJ Berlin hat am 23. August anlässlich des 60jährigen Bestehens des FSJ zu einem Festakt eingeladen. Über 2.000 junge Menschen absolvieren jedes Jahr in Berlin ein FSJ. Sie engagieren sich in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in der Obdachlosen- und Flüchtlingshilfe, im Sanitätsdienst, in Kultureinrichtungen, Sportvereinen sowie in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Denkmalpflege, Politik und Demokratieförderung. Dieses Engagement lohnt sich gleich dreifach: für die Freiwilligen selbst, für die Menschen in den Einsatzstellen und für die ganze Gesellschaft. Die gesetzliche Grundlage für das FSJ wurde am 29. April 1964 geschaffen. Damals verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres.
Die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Katharina Günther-Wünsch wertschätzt das Engagement junger Menschen und unterstreicht das Engagement des Landes für das FSJ:
„Berlin setzt im Jubiläumsjahr mit rund 2.000 jungen Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr ein starkes Zeichen: Ab dem 1. September 2024 erhöhen wir den Taschengeldzuschuss auf 200 Euro pro Monat. Damit stärken wir langfristig das wichtige Engagement junger Menschen und erleichtern gleichzeitig sozial benachteiligten Jugendlichen den Zugang zu diesem Angebot. Mit rund 5,8 Millionen Euro im Doppelhaushalt sorgen wir dafür, dass die Rahmenbedingungen gesichert sind. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels in Sozialberufen wird das Freiwillige Soziale Jahr zu einer wertvollen Erfahrung, die nicht nur die Berufswahl erleichtert, sondern auch die Attraktivität dieser Berufe steigert.“
Fabian Wolf, Sprecher des Landesarbeitskreis FSJ, zieht ein Resümee:
„Es ist gut, dass sich in den letzten sechs Jahrzehnten auch die gesetzliche Grundlage immer wieder an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst hat. Ein wichtiger Schritt war zuletzt die Flexibilisierung durch die Einführung der Teilzeitmöglichkeit für alle. Jetzt können alle Freiwilligen ihren Dienst in Teilzeit machen, wenn sich Freiwillige, Einsatzstelle und Träger einig sind. Das wird unterschiedlichen Lebensentwürfen gerecht und ermöglicht neuen Zielgruppen einen Zugang zum FSJ, ohne eine stigmatisierende Nachweisführung. Auch das Land Berlin hat in den vergangenen Jahren die Freiwilligendienste in den Blick genommen und das Potential der Freiwilligendienste erkannt. Die Erhöhung des Taschengeldes durch die Landesförderung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um jungen Menschen den Freiwilligendienst unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zu ermöglichen.“
Swantje Navasery, Sprecherin des Landesarbeitskreis FSJ, betont die Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs:
„Wir setzen uns für einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten, nachhaltig finanzierten Freiwilligendienst für alle jungen Menschen ein. Mit einem existenzsichernden Freiwilligengeld und einer flächendeckenden Einladungspraxis können wir mit Unterstützung von Bund und Land das Erfolgsrezept FSJ für die nächsten 60 Jahre und darüber hinaus sichern.“
Mariella Hettich, Vorstand von Demokratie & Dialog e.V., betont die Bedeutung der Freiwilligendienste für die Gesellschaft:
„Wir sehen eine Entwicklung, in der gesellschaftliche Gruppen sich voneinander entfernen und entfremden. Gesellschaftliche Konflikte werden schärfer und unversöhnlicher. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nimmt zu und gleichzeitig nimmt die Fähigkeit zu respektvollem Umgang und Kompromissen ab. Der Freiwilligendienst ist ein Ort, an dem Vertrauen, Gemeinsinn und Verantwortungsbewusstsein wachsen können. Daher brauchen wir gerade jetzt mehr Engagierte, die sich für ein gutes Miteinander und auch für die Demokratie einsetzen.“
Hintergrund
Jährlich absolvieren über 2.000 junge Menschen ein FSJ bei den mehr als 30 im Land Berlin anerkannten Trägern. Hinzu kommen 360 Plätze bei drei Trägern im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und mehr als 800 junge Menschen im Bundesfreiwilligendienst (BFD). 2022 hat das Land Berlin eine Förderung zur Erhöhung des Taschengeldes eingeführt und diese sukzessive auf nunmehr 200 Euro (brutto) ab September 2024 erhöht. Im FÖJ stellt das Land Berlin mehr als 400 Euro (brutto) pro Freiwilligenplatz zur Verfügung.